Der ErlangerAnwaltsVerein ist ein Zusammenschluss der in Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt ansässigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Mit derzeit ca. 160 Mitgliedern ist der überwiegende Anteil der im Amtsgerichtsbezirk Erlangen zugelassenen Anwälte im Anwaltsverein vertreten. Die Zulassung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstreckt sich in Zivilsachen auf alle Amts-, Land- und Oberlandesgerichte, in Arbeitsrechtssachen auf alle Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt, in Strafsachen auf alle Amts-, Landgerichte - kleine und große Strafkammer, sowie Schwurgericht -, Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, in Verwaltungssachen auf alle Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe, sowie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe.
Die Rechtsform des Erlanger AnwaltsVereins ist die eines nicht eingetragenen Vereins. Er ist Mitglied im Deutschen AnwaltVerein und im Bayerischen Anwaltverband. Die rechtlichen Regelungen des Vereins ergeben sich aus der im Jahr 2015 beschlossenen Satzung.